Jeder Cookie benötigt die Zustimmung des Nutzers
Sofort haben wir die Textzeile "Es könnte alles, so einfach sein - ist es aber nicht" von den Fantastischen Vier im Ohr.
Der Europische Gerichtshof (EuGH) hat heute (01.10.19) darüber geurteilt, wie die europarechtlichen Vorgaben für Cookie-Banner zu verstehen sind.
Demnach muss für jeden Cookie eine Einwilligung eingeholt werden. Darüber hinaus müssen über die Funktionsdauer der eingesetzten Cookies und über die Weitergabe von Cookie-Daten an Dritte detailliert Auskunft gegeben werden. Unklarheit herrscht über unbedingt erforderliche Cookies. Dazu zählen z.B. ein Cookie für die Cookie-Einwilligung, Warenkorb-Cookies, Login-Informationen oder eine Sprachauswahl. Ob diese zukünftig ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen oder nicht bedarf weiterer Klärung. Nach Überzeugung der Richter ist es irrelevant, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht.
Es dürfen im Rahmen der Zustimmung keine Cookies vorausgewählt sein. Der Nutzer muss die Häkchen zur Zustimmung manuell setzen.
Link zum Cookie-Urteil des EuGH
Unter nachfolgendem Link finden Sie das Urteil des Gerichtshofs:
EuGH-Urteil zu Cookie-Bannern
Presse-Echo
- Datenschutz-Generator.de: Neues EuGH-Urteil: Cookie-Einwilligung-Banner und Detailinformationen sind nun endgültig Pflicht!
"Damit haben sich die Datenschutzbehörden mit der Opt-In-Lösung durchgesetzt. Allerdings bleiben noch viele Punkte offen."
- golem.de: Jeder Cookie erfordert Einwilligung der Nutzer
"Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz im Internet gestärkt. Er fordert eine aktive Einwilligung der Nutzer beim Setzen und Abrufen von Cookies - ohne jede Ausnahme."
- heise online: EuGH: Keine Cookies ohne Zustimmung
"Webseiten dürfen Cookies nur dann auf dem Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt."
- Süddeutsche Zeitung: EuGH urteilt über deutschen Cookie-Sonderweg
"Viele IT-Anwälte gehen deshalb davon aus, dass diese recht abenteuerliche deutsche Interpretation der Richtlinie in der EuGH-Entscheidung an diesem Dienstag kassiert wird. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, empfehlen sie ihren Kunden schon länger die Opt-in-Lösung."
Maßnahmen aus Nutzersicht
Dem genervten Nutzer kann folgende Lösung weiterhelfen:
I DON'T CARE ABOUT COOKIES